Medienkünstlerische Praxis, freie Radios und Film
Die Begriffe "Medien" und "Netz" durchziehen gegenwärtig nahezu alle Bereiche gesellschaftlicher Diskussionen und sind einer ständigen Neuinterpretation unterworfen. Über die Tradition des apparativen Abbildens hinausgehend, zeichnet sich heute eine Praxis ab, in der das Bilden und Konstruieren selbst zu großen Teilen den Maschinen überantwortet wird.
Die Aufmerksamkeit des Fachbeirates richtet sich auf Kunstprojekte, die sich der alle Ebenen des Alltags durchdringenden digitalen Codierung und Mensch-Maschine-Symbiose annehmen und/oder auf Kunstprojekte, die sich mit der innovativen Rekombination apparativer Kunstformen auseinandersetzen, z. B. medial/apparative Praktiken, Videoprojekte, installative Medienumgebungen, Telekommunikations- und Fernsehprojekte, interaktive Kunst sowie den Bereich der freien Radios.
Da eine Reihe von Grazer Institutionen, die kontinuierlich Programmschwerpunkte in diesen Bereichen durchführen, über mehrjährige Förderverträge verfügen bzw. medienkünstlerische Produktionen häufig innerhalb von "cross-over-Projekten" durchgeführt werden, die in den Zuständigkeitsbereich des Fachbeirates "Spartenübergreifendes" fallen, setzt der Fachbeirat "medienkünstlerische Praxis" seinen Förderschwerpunkt vor allem im Bereich der Produktion von Künstler:innen. Der Fachbeirat versteht sich als Pressure Group für den in Relation zu anderen Sparten noch nicht sehr anerkannten Bereich.
In dieser Sparte findet sich auch der Film mit sehr heterogenen Bereichen: von der Filmproduktion und Filmzeitschrift, bis zu Programmkinos.
Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Projektgruppen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Künstler:innen, z. B. Ausstellungen, Kataloge zu fördern.
Termine 2025
Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.
Wenn Förderungsanträge zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in den Förderungsrichtlinien genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.
Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.
KONTAKT:
Maga Bettina Messner
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4921
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: bettina.messner@stadt.graz.at
Kulturamt der Stadt Graz
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e-mail: bettina.messner@stadt.graz.at
ABTEILUNGSLEITER
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at
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Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at
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